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Die Teilnahme an Ergänzungsfächern ist kostenfrei, sofern der Teilnehmer bereits in einem Fach an der Musikschule unterrichtet wird.
Leihinstrumente:
Für musikschuleigene Leihinstrumente wird eine Leihgebühr von € 10,00 monatlich erhoben. Ein Anspruch auf ein Leihinstrument besteht nicht.
Was Sie von der Schulordnung wissen sollten:
Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule (Zehntscheune, Hafenmarkt 14, 97702 Münnerstadt) statt.
Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des folgenden Jahres. Die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen gilt in gleicher Weise für die Musikschule.
Der Unterricht wird als Klassen-, Gruppen- und Einzelunterricht erteilt. Wünsche der Eltern und Schüler werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die endgültige Einteilung entscheidet die Schulleitung.
Gebührenermäßigungen:
1) Erhalten mehrere Kinder einer Familie Unterricht an der Musikschule, wird die Unterrichtsgebühr für das zweite Kind um 25 von Hundert ermäßigt. Für das dritte und jedes weitere Kind beträgt die Ermäßigung jeweils 50 von Hundert. Zu einer Familie gehören Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht. Ergänzungsfächer sind von dieser Ermäßigung ausgenommen.
2) Auf Antrag des Gebührenschuldners kann die Gebühr, deren Entrichtung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre, ganz oder zum Teil erlassen werden.
3) Schüler, die im Blasorchester der Musikschule mitwirken, erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 20% der Unterrichtsgebühr.
4) Musiktreibende Vereine (Musikvereine, Chöre) der Stadt Münnerstadt mit Stadtteilen, die ihren Nachwuchs an der städtischen Musikschule ausbilden lassen, werden in der Finanzierung der Ausbildungskosten durch Gewährung einer Vereinsermäßigung in Höhe von 20% unterstützt. (Gegenzeichnung der Anmeldung durch den Vorstand ist erforderlich!).
5) Schüler, die noch weitere Fächer belegen, erhalten auf die kostengünstigeren Gebühren eine Ermäßigung von 20%, sofern sie keine Ermäßigung nach Abs. 1, 3 oder 4 erhalten.
Die Ermäßigungen nach Abs. 1, 3 und 4 werden nebeneinander gewährt.
Zur Anmeldung
Die Anmeldung gilt für ein Schuljahr und verpflichtet zur Entrichtung der Unterrichtsgebühren für das ganze Schuljahr.
Eine Anmeldung ist auch dann nötig, wenn Ihr Kind bereits die Musikschule besucht!
Anmeldevordrucke sind bei der Stadtverwaltung, Rathaus, 1. Stock, Vorzimmer Bürgermeister, oder in der Städtischen Musikschule, Hafenmarkt 14, oder als Acrobat-Download erhältlich.
Sie können auch folgenden Text als PDF-Datei laden und dann ausdrucken:
Anmeldung für das Schuljahr 2011/2012
Anmeldeschluss: Freitag, 02. Juli 2010
Lehrerkollegium
Alexandra Dees - MFE,MGA
Andreas Back - Schlagzeug
André Degand - Bariton, Posaune, Tuba
Stefan Degner - Gitarre, E-Gitarre, Jazz
Birgit Döhler - Klarinette, Saxophon, MFE, MGA
Bianca Greubel - MFE, MGA
Michael Lukaszczy - Akkordeon, Keyboard
Yvonne Reitelbach - Blockflöte, Querflöte
Thomas Reuß (Schulleiter) - Trompete, Horn, Tenorhorn, Tuba, Blasorchester
Dirk Schade - E-Bass, Kontrabass, Jazz-Combo
Jolanta Stankiewicz-Spuziak - Klavier
Ilona Zirkelbach - Saxophon, Klarinette
Anschrift:
Städtische Musikschule Münnerstadt Hafenmarkt 14 97702 Münnerstadt Tel. 09733/3490 eMail: musikschule.muennerstadt@t-online.de
Auszug aus der Gebührensatzung
§ 3 Unterrichtsgebühren
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Dauer
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1/4 jährl./ €
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1/2 jährl./ €
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jährl./ €
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Musikalische Früherziehung 45 Min.
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60,00
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120,00
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240,00
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Musikalische Grundausbildung 45 Min.
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60,00
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120,00
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240,00
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Einzelunterricht 30 Min.
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195,00
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390,00
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780,00
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Zweiergruppe 45 Min.
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156,00
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312,00
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624,00
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Dreiergruppe 45 Min.
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126,00
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252,00
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504,00
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Gruppe ab 4 Schüler 45 Min.
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105,00
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210,00
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420,00
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Einzelunterricht Klavier 30 Min.
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240,00
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480,00
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960,00
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Zweiergruppe Klavier 45 Min.
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186,00
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372,00
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744,00
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Ergänzungsfächer 45/60 Min.
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45,00
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90,00
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180,00
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Für das Vermieten schuleigener Instrumente an Schüler der Musikschule wird für jeden angefangenen Monat eine Gebühr von 10,00 € erhoben.
§ 4 Fälligkeit
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr (1. September bis 31. August des folgenden Jahres). Sie können entweder vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Bei vierteljährlicher Zahlung zum 1. September, 1. Dezember, 1. März und 1. Juni, bei halbjährlicher Zahlung zum 1. September und 1. März, bei jährlicher Zahlung zum 1. September eines jeden Jahres. Unterrichtsunterbrechungen durch Ferien haben keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht.
§ 6 Ermäßigung, Erlass
(1)Erhalten mehrere Kinder einer Familie Unterricht an der Musikschule, wird die Unterrichtsgebühr für das zweite Kind um 25 von Hundert ermäßigt. Für das dritte und jedes weitere Kind beträgt die Ermäßigung jeweils 50 von Hundert. Zu einer Familie gehören die Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht. Ergänzungsfächer sind von dieser Ermäßigung ausgenommen.
(2)Auf Antrag des Gebührenschuldners kann die Gebühr, deren Entrichtung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre, ganz oder zum Teil erlassen werden.
(3)Schüler, die im Blasorchester der Musikschule mitwirken, erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 20% der Unterrichtsgebühr.
(4)Musiktreibende Vereine (Musikvereine, Chöre) der Stadt Münnerstadt mit Stadtteilen, die ihren Nachwuchs an der städtischen Musikschule ausbilden lassen, werden in der Finanzierung der Ausbildungskosten durch Gewährung einer Vereinsermäßigung in Höhe von 20% unterstützt. (Gegenzeichnung der Anmeldung durch den Vorstand ist erforderlich!).
(5)Schüler, die noch weitere Fächer belegen, erhalten auf die kostengünstigeren Gebühren eine Ermäßigung von 20%, sofern sie keine Ermäßigung nach Abs. 1, 3 oder 4 erhalten.
(6)Ermäßigungen nach Abs. 1, 3 und 4 werden nebeneinander gewährt.
Sie können auch folgenden Text als PDF-Datei laden und dann ausdrucken:
Anmeldung für das Schuljahr 2011/2012
Flyer der Musikschule für das Schuljahr 2011/2012
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